Eine Übersicht, welche verschiedenen Auswirkungen eine stetige Lärmbelastung  hat, finden Sie hier

 

 

Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

  • Für ein Industriegebiet gelten Immissionsrichtwerte von 70 dB(A) am Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und 70 dB(A) in der Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr)
  • Für das Gewerbegebiet "Alte Häge" gelten abgestufte Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts bzw.  63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts
  • Für Allgemeine Wohngebiete z. B. das Wohngebiet Baumschulgelände, gelten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts
  • Für LKW beträgt der zugelassene Geräuschgrenzwert 80 dB(A)

 


Eine Information zu den Anforderungen zum Lärmschutz bei der Planung von Abbauflächen für Kies, Sand und andere Bodenschätze des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz finden sie hier:

Übrigens: 

Der 15. Tag gegen Lärm 2012 wird am 25. April 2012 stattfinden.

Weitere Informationen dazu gibt es hier