Ihr Recht auf Umweltinformationen

 

Der Bayerische Landtag hat zum 01.01.2007 ein neues Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG) beschlossen. 

Damit wird einerseits die EU-Umweltinformationsrichtlinie (Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen) in nationales Recht umgesetzt. 

Zugleich soll damit der verbesserte Anspruch der Öffentlichkeit auf Zugang zu umweltbezogenen Informationen gesichert und eine größtmögliche systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen gefördert werden. 

Informationspflichtige Stellen sind insbesondere die Behörden des Freistaates Bayern sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 BayUIG).

 

Den Gesetzestext finden Sie hier