Jede Menge Argumente sprechen gegen eine Zufahrt zum Industriegebiet "Quarzsand-Tagebau" in Schaafheim über Ringheim

  • Mit der Staatsstraße 3115 hat Ringheim eine Ortsumgehungsstraße, Ringheimer Wohngebiete müssen nicht durchfahren werden.

  • Bei Nutzung der Staatsstraße 3115 erfolgt die weitere Zufahrt in Schaafheim nur durch Gewerbegebiet und über einen vertraglich vereinbarten Zufahrtsweg.

  • Die Zufahrt über Ringheim, d. h. den Trieb, Ostring und Nordring führt stattdessen an Ringheimer Wohnhäusern vorbei.

  • Gemäß Ziff. B.XIII 3.1 des LEP soll ein weiteres Anwachsen der Lärmbelastung in Bereichen, die der Erholung dienen, verhindert und bestehende Lärmbelastungen vermindert werden (Quelle LFU Bayern). Die Einrichtung einer Kiesgrubenzufahrt im Bereich des Zugangs zum Naherholungsgebiet Unterwald bewirkt genau das Gegenteil.
  • In Ringheim gibt es bisher keinen vertraglich vereinbarten Zufahrtsweg.
  • Die Fa. Gerhard Höfling GmbH ist einer der größten Gewerbesteuerzahler in Schaafheim
  • Für alle in Schaafheim ansässigen Gewerbe und für deren Zulieferer ist der Weg über die Staatsstraße 3115 zumutbar. Bestes Beispiel ist die Fa. GLS

  • Aus Umweltgründen werden Umgehungsstraßen gebaut, aus Umweltgründen sollten vorhandene Umgehungsstraßen wie die Staatsstraße 3115 gerade vom Schwerlast-LKW-Verkehr genutzt werden

  • die derzeitige Situation im Bereich Nordring/Landesgrenze – bis zu 100 LKW täglich fahren statt über die Staatsstraße über für Schwerlast-Verkehr ungeeignete Wege und erzeugen massive Lärm- und Staubbelastung für die Bevölkerung – ist eine vollkommen unnötige Umweltbelastung

  • Die Fa. Höfling betreibt, eigenen Angaben zufolge seit 1963 Sand- und Kiesabbau in Schaafheim.

  • Die im Rahmen der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anträge auf Gewährung einer Zufahrt zur Kiesgrube durch Ringheim stammen von der Fa. Höfling Erdbau, Boschstraße 2-4, in 64850 Schaafheim

  • Die Betriebsstätte der Fa. Höfling ist in Schaafheim, der Geschäftsführer der Fa. Höfling, Herr Gerhard Höfling wohnt in Goldbach.

  • Die Betreiber der Schwerlast-Fahrzeuge mit Kennzeichen DA, HU, OF, MIL, MKK, bis hin zu TBB, HBN, WSF und ROW die durch Ringheim fahren, können nicht als alt eingesessene Großostheimer Firmen bezeichnet werden, denen das Privileg einer Abkürzung zugestanden werden muss

  • Aus Schwerlast-Durchgangsverkehr, Lärm, Staub und Zentimeter hohem Matsch ergibt sich sich keinerlei Nutzen, sondern nichts außer Nachteilen und Belastung für die Bevölkerung Ringheims

  • Wohngrundstücke und Wohnumfeld in Ringheim werden entwertet

  • Die Meinung der Bevölkerung zum Thema ist im Integrierten Handlungskonzept Soziale Stadt Ringheim festgehalten. Als Lärmquellen, die für Unmut bei der Bevölkerung Ringheims sorgen sind die Schwerlastfahrzeuge von und zur Sandgrube kurz hinter der hessischen Grenze und die kurz hinter der Landesgrenze im Hessischen betriebene Brecheranlage für Bauschutt aufgeführt

  • Wem der Weg zur Kiesgrube nach Schaafheim zu weit ist, kann die Kiesgrube vor den Toren Ringheims am Trieb anfahren

  • Dass die Fa. Höfling in Großostheim Gewerbesteuer zahlt, ist kein städtebaulich relevantes Argument. Wo kommen wir hin, wenn jeder Gewerbesteuerzahler für seine eigenen und die Fahrzeuge seiner Zulieferer den kürzesten Weg beanspruchen würde

  • Die Fa. Eder ist eine alt eingesessene Großostheimer Firma und zahlt in Großostheim Gewerbesteuer. Dennoch hat sie sich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Fahrzeuge nicht den kürzesten Weg durch die Wohngebiete Ringheims nehmen, sondern die Wohngebiete umfahren. Genau diese Handlungsweise muss der Maßstab für alle Betriebe sein.