Obwohl Ringheim mit der Staatsstraße 3115 eine Ortsumgehungsstraße hat, fahren derzeit bis zu 100 Schwerlast-LKW täglich durch Ringheim, um zur Kiesgrube und Brecheranlage, zum Baustofflager etc. der Fa. Höfling in Schaafheim zu gelangen.

Die Schwerlast-Fahrzeuge mit Kennzeichen AB, DA, HU, OF, MIL, MKK, bis hin zu TBB, HBN, WSF und ROW fahren vorbei an den Wohnhäusern am Trieb, im Ostring und Nordring. Sie fahren über einen ausgewiesenen Weg/Grünstreifen, den sich die Fa. Höfling vor einigen Jahren „ertüchtigt“ hat und durchfahren anschließend einen ca. 40 Meter breiten Waldstreifen, der den Ringheimern als Zugang zum Naherholungsgebiet Unterwald und als Zugang zum Kulturweg dient.

Das gesamte Umfeld im Bereich der Nordring/Landesgrenze/Waldstreifen wird seit Jahren in unzumutbarer Art und Weise mit Lärm, Matsch und Staub belastet.

 

Seit 2007 läuft ein Bebauungsplanänderungsverfahren für das Gewerbegebiet „Alte Häge“ in Ringheim. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung hat die Fa. Höfling einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung/Durchfahrgenehmigung zur Kiesgrube gestellt. Zur Begründung wurde angegeben, man müsse ansonsten duch Wohngebiet fahren und zudem wurden Umweltgründe geltend gemacht. Entsprechend diesem Wunsch soll die im Bereich Nordring/Landesgrenze/Waldstreifen derzeit geltende rechtsverbindliche Planung - 2,5 Meter breiter Weg mit angrenzendem 2,5 Meter baumbestandenen Grünstreifen - geändert werden in eine Zufahrtsstraße zur Kiesgrube. Die Einwendungen der Ringheimer Bürger gegen diese Planung wurden erst nach 29 Monaten vom Gemeinderat behandelt. Berichte zu dieser Sitzung finden Sie hier

 

Seit März 2011 ist bekannt, dass die Fa. Höfling in Schaafheim gleich hinter der Landesgrenze die Ausweisung von

22.069 m² ha Aufschüttungsfläche mit einer Höhe bis zu 12 Meter

5 ha Industriegebiet

8 ha weitere Vorrangflächen zum Kiesabbau

plant. Sowohl die verkehrliche Erschließung als auch die Versorgung mit Strom, Wasser, Telefon etc. dieses insgesamt x ha großen Areals sollen über Ringheim erfolgen

 

 

Absehbare Folgen dieser Planungen sind

  • eine weitere Minderung der Wohnqualität in Ringheim durch noch mehr Lärm

  • eine dauerhafte Entwertung und stetige Belastung des Zugangs zum Naherholungsgebiet durch LKW-Verkehr

  • und damit eine dauerhafte Entwertung unserer Wohngrundstücke

 

Grundsätzlich steht fest, dass bayerische Behörden auf die Erteilung von Baugenehmigungen auf hessischer Seite nicht einbezogen werden. D. h. ist erst einmal Industriegebiet in Schaafheim ausgewiesen, hat der Markt Großostheim keinerlei Einfluss darauf, welche Industrie dort angesiedelt wird und wie sich das Verkehrsaufkommen entwickeln wird.