Beschluss:

14:8 In Abwägung der widerstreitenden Interessen gegen- und untereinander, der Bürgerwünsche hinsichtlich ungestörter Zugänglichkeit in das Naherholungsgebiet einerseits und den Versorgungsbelangen der örtlichen gewerblichen Wirtschaft andererseits, schließt sich der Marktgemeinderat den in vorstehenden Ziffern 2.1.2 aufgezeigten Beurteilungen und Abwägungsvorschlägen als eine gegenüber allen Belangen vertretbare und zumutbare Kompromisslösung an.

Dieser Kompromiss ist auf Bewährung befristet auf ein Jahr. Zur Überprüfung der LKW-Bewegungen sollen mehrfach in unregelmäßigen Abständen Zählungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird der Fa. Höfling aufgegeben eigene Dokumentationen über den LKW-Verkehr über den Nordring zu führen.

Die Fa. Höfling hat sich an dem Ausbau der Verlängerung des Nordrings zu beteiligen. Dies wird in einer Sondervereinbarung geregelt.

 

 

Die Beurteilungen und Abwägungsvorschläge zu Ziffer 2.1.2 finden  Sie in dem folgenden Dokument

Abwägung Ausnahme Höfling.pdf
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