In der Zeit vom 12. Juli bis 12. August liegen in Schaafheim die beiden Planungen für das Industriegebiet nahe der bayerisch/hessischen Landesgrenze aus. 

Planung für die Änderung des Flächennutzungsplans

Sand- und Kiesabbau unterliegen dem Bergrecht. Nach Beendigung des Abbaus und der Verfüllung der Kiesgrube an der bayerisch/hessischen Landesgrenze sollten, so das ursprünglich vorgesehene Ziel, die Flächen wieder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt werden.

Stattdessen möchte der Kiesgrubenbetreiber das Areal nun aber als Betriebsstandort nutzen, gleichzeitig den Betrieb erweitern, und die Brecheranlage weiter betreiben. Daher ist eine Ausweisung als Industriegebiet erforderlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans bereitet die Gemeinde Schaafheim die Umwidmung der derzeitigen Kiesabbauflächen an der bayerisch/hessischen Landesgrenze in ein Industriegebiet bzw. in Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vor.

Mit der Anbindung an das Versorgungsnetz in Ringheim hat der Markt Großostheim die notwendige Voraussetzung für die Ausweisung des Industriegebiets geschaffen. 

Planung zum vorhabenbezogenenen Bebauungsplan Industriegebiet „Quarzsand-Tagebau“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Industriegebiet „Quarzsand-Tagebau“ umfasst insgesamt 8,55 ha Fläche. Entlang der Landesgrenze, vom Waldbeginn bis zur heutigen Wohnbebauung werden 2,32 ha Aufschüttungsfläche mit einer Höhe bis zu 12 m, und 1,53 ha Aufschüttungsfläche mit einer Höhe bis zu 6 m ausgewiesen.

Das eigentliche Industriegebiet umfasst eine Fläche von 4,7 ha. Es ist geplant, die Industrieanlage in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr zu betreiben. Lediglich für die Brecheranlage ist aufgrund eines Vergleichs zwischen dem RP Darmstadt und der Fa. Höfling eine zeitliche Beschränkung des Betriebs Mo – Fr von 7.30 Uhr bis 17:00 Uhr vorgesehen.  weiter